Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung mit abschliessendem Entscheidungsrecht.
Er setzt sich aus maximal zehn Mitgliedern zusammen und konstituiert und ergänzt sich selbst.
Kompetenzen
- Aufsicht über die laufenden Geschäfte der Stiftung
- Beschlussfassung über Änderungen des Stiftungsstatuts
- Wahl der Stiftungsräte
- Wahl und Abberufung der Revisionsstelle
- Wahl und Abberufung der Geschäftsleiter/leiterinnen und Institutionsleiter/leiterinnen
- Erstellen und Abberufen von Ausschüssen und Kommissionen
- Erlass und Bewilligung von Leitbild, Konzepten, Führungsrichtlinien und Reglementen
- Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung
- Genehmigung des Budgets
- Kaufen und Verkaufen und Eingehen von Verpflichtungen von gesamthaft mehr als CHF 50’000.-
- Öffentlichkeitsarbeit betreffend strategischen Fragestellungen
Ausschüsse
Der Stiftungsrat organisiert sich in zwei Ausschüssen:
Ausschuss HPZ
- Rolf Neeser (Vorsitz)
- Lukas Glaser
- Matthias Gisin
- Patrick Scheuber
- Hans-Anton Eggel
(Institutionsleiter mit beratender Stimme) - Regula Krummenacher
(Vetretung Konventsleitung)
Ausschuss Förderstätte
- Rudolf Hafner (Vorsitz)
- Sonja Rösli
- Roswitha Durigan
(Leiterin Förderstätte mit beratender Stimme)