Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung mit abschliessendem Entscheidungsrecht.
Er setzt sich aus maximal zehn Mitgliedern zusammen und konstituiert und ergänzt sich selbst.

Kompetenzen

  • Aufsicht über die laufenden Geschäfte der Stiftung
  • Beschlussfassung über Änderungen des Stiftungsstatuts
  • Wahl der Stiftungsräte
  • Wahl und Abberufung der Revisionsstelle
  • Wahl und Abberufung der Geschäftsleiter/leiterinnen und Institutionsleiter/leiterinnen
  • Erstellen und Abberufen von Ausschüssen und Kommissionen
  • Erlass und Bewilligung von Leitbild, Konzepten, Führungsrichtlinien und Reglementen
  • Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung
  • Genehmigung des Budgets
  • Kaufen und Verkaufen und Eingehen von Verpflichtungen von gesamthaft mehr als CHF 50’000.-
  • Öffentlichkeitsarbeit betreffend strategischen Fragestellungen